Viertaktmotorräder bis zu 3 Zylinder:
Viertaktmotorräder über 3 Zylinder:
Bei klassischen und semiklassischen Motorrädern wird eine Übergangsregelung
geschaffen.
Von 20 Uhr bis 8 Uhr gilt strikte Motorenruhe.
Im Falle der Überschreitung werden Fahrer verwarnt und erhalten die
Möglichkeit der Nachbesserung.
Die permanenten Messungen des Fahrgeräusches sowie die stationären Messungen
während des Jahres 2009 dienen dazu, Mess- und Grenzwerte für die Technische
Abnahme in den Folgejahren festzulegen.
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105 dBA mit einer Toleranz von 3dBA.
102 dBA mit einer Toleranz von 3dBA.
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