Herzlich Willkommen

Zahlarten

1. Zahlungsmethoden und –fristen

Der Teilnehmer überweist die Nenngebühr sowie die Kosten zusätzlicher gewünschten Leistungen innerhalb von 10 Tagen nach Nennung. Für diese Dauer ist die Teilnahme an der Veranstaltung vorbehaltlich gesichert. Sollte der Zahlungseingang nicht innerhalb von 10 Tagen erfolgen, behält sich der Veranstalter das Recht vor, über den Platz ohne weitere Nachricht an den bisherigen Kunden anderweitig zu verfügen. Der Veranstalter ist nicht für eine zeitige und korrekte Ausführung der Bezahlvorgangs verantwortlich. Ein eindeutiger Zahlungsnachweis muss seitens des Teilnehmers auf Anfrage erbracht werden. Ausschlaggebend ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.

1.1 Abbuchung

Im Falle der Abbuchungsoption, die nur für Serienstarter verfügbar ist, autorisiert der Teilnehmer den Veranstalter, die ausstehende Teilnahmegebühr im Lastschriftverfahren einzuziehen. Diese Autorisierung kann jederzeit widerrufen werden. Für die Gutschrift solcher Abbuchungen ist die PR Event GmbH nicht haftbar und behält sich bei nicht erfolgter Gutschrift das Recht vor, 25 Euro Bearbeitungsgebühr sowie einen Zahlungsausgleich auf anderem Wege zu verlangen. 

Belastungstermin und soweit erforderlich, Referenznummer für den Bankeinzug werden dem Teilnehmer separat mitgeteilt. Der Teilnehmer berechtigt die PR Event GmbH, den ausstehenden Betrag von seinem Konto abzubuchen und verpflichtet sich, das Mandat der Bank zu akzeptieren. In Ausnahmefällen, z.B. bei späten Buchungen, kann dies bis zu einen Tag vor Fälligkeit geschehen.

Bei Auswahl der Abbuchungsoption gibt der Teilnehmer den vollen Namen, Adresse, Name der Bank und IBAN des betreffenden Kontos an. Jegliche Änderungen dieser Angaben sind PR Event GmbH unverzüglich und ohne weitere Aufforderung mitzuteilen. Der Teilnehmer ist außerdem verantwortlich für Komplikation und Verzögerung des Prozesses durch fehlerhafte Angaben.

1.2 PayPal

Alle vom Buchungssystem vorgeschlagenen Zahlweisen sind zulässig. Sollte eine Zahlung aufgrund von Umständen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, nicht erfolgen, ist dieser berechtigt, eine Zahlung auf anderem Wege zu verlangen und eine Bearbeitungsgebühr von 25 € zu erheben.

1.3 Scheckzahlung

Schecks sind als Zahlungsmittel nicht zulässig.

1.4 Barzahlung

Barzahlung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.

Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die Nenngebühr sowie das Entgelt für zusätzliche Dienstleistungen wie ausgewiesen innerhalb der angegebenen Frist zu bezahlen. Dieser Betrag ist, wie mit Nennungseingang bestätigt, nicht später als innerhalb von 10 Tagen nach Buchung zu bezahlen. Der fällige Betrag ist beim Nennvorgang und in der Nennungsbestätigung angegeben und richtet sich nach der zeitlichen Entfernung des Buchungszeitpunktes bis zum Beginn der Veranstaltung, definiert als Öffnen des Eventbüros.

Der Veranstalter ist berechtigt, zusätzliche Beträge einzufordern, sofern Beträge nicht innerhalb der vorher mit Nennungseingang und Nennungsbestätigung vereinbarten Frist beglichen werden. Zudem kann der Veranstalter Sofortüberweisung sowie andere Zahlungsmethoden als Alternativen zum Ausgleich anbieten. 

Erfolgt die Nennung erst während der Veranstaltung, ist der Veranstalter berechtigt, einen Betrag in Höhe von 20 € zusätzlich zur fälligen Nenngebühr zu erheben. Sollte der fällige Betrag erst nach der eingeräumten Zahlungsfrist eingehen, ist es dem Veranstalter gestattet, die Nennung ohne weitere Zahlungsaufforderungen für ungültig zu erklären und/oder vom vereinbarten Vertrag ohne weitere Nachricht zurückzutreten. 

1.5 Rechnungslegung

Nennbestätigungen haben Rechnungsstatus und sind gültig als solche. Reverse Charge-Rechnungen werden ausschließlich an Händler und Mitveranstalter nach Unterzeichnung eines Partnervertrages erstellt.